Hecht

Rechtsanwaltskanzlei

28. März 2018     USA: Cloud Act  


Präsident Donald Trump hat in den USA den "CLOUD Act" unterzeichnet. Die Abkürzung steht für "Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act".


Durch das neue Gesetz werden Internet-Unternehmen in den USA verpflichtet, amerikanischen Sicherheitsbehörden auch dann Zugriff auf Daten von Nutzern zu geben, wenn die Daten nicht in den USA gespeichert sind.


Umgekehrt sieht der CLOUD Act auch für ausländische Sicherheitsbehörden die Möglichkeit vor, direkt auf Nutzerdaten in den USA zugreifen zu können. Interessierte Staaten können dazu bilaterale Abkommen mit den USA abzuschliessen.


Ein Grund für den Erlass des Gesetzes ist die Weigerung von Microsoft, in Irland gespeicherte Kundendaten an amerikanische Sicherheitsbehörden herauszugeben. Der entsprechende Fall "United States v. Microsoft Corp" liegt dem US Supreme Court zur Entscheidung vor.


Gerne beraten wir Sie bei weiteren Fragen zum Thema Datenschutz.  Schreiben Sie uns eine Email.


weiterführende Links:

Informationen zum Gesetz beim US Congress : Cloud Act 

Electronic Frontier Foundation: The CLOUD Act: A Dangerous Expansion of Police Snooping on Cross-Border Data

Informationen zum Fall "United States v. Micrsoft Corp" : Scotusblog - United States v. Microsoft Corp

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