Hecht

Rechtsanwaltskanzlei

2. August 2017   Datenschutz-Grundverordnung 2018 :  Gestaltung der Datenschutzerklärung


Zum Inhalt von Datenschutzerklärungen bestimmt bisher § 13 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) lediglich allgemein, dass über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu unterrichten ist. Ab dem 25. Mai 2018 wird diese Bestimmung durch Art. 13 Abs. 1 DSGVO ersetzt, der anhand eines Katalogs von Pflichtinformationen genau aufzählt, welche Informationen eine Datenschutzerklärung enthalten muss.


Art. 13 Abs. 1 DSGVO schreibt Online-Händlern ab 25. Mai 2018 vor, in ihrer Datenschutzerklärung detaillierte Informationen bereitzustellen, insbesondere zu:


- den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters

- ggf. die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

- die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

- wenn die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erfolgt (Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO), die Angabe der berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

- ggf. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (sofern Daten weitergegeben werden)

- ggf. die Absicht des Händlers, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 DSGVO einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist oder wo sie verfügbar sind

- die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

- das Bestehen des Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 u. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

- wenn die Verarbeitung auf einer wirksamen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 BSt. a oder Art. 9 Abs. 2 BSt. a DSGVO) beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird

- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde

- ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche möglichen Folgen die Nichtbereitstellung hätte

- falls der Verantwortliche beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß § 13 Absatz 2 DSGVO zur Verfügung


Eine wesentliche Neuerung zur bisherigen Rechtslage liegt darin, dass künftig nicht nur die Zwecke der Datenverarbeitung zu nennen sind, sondern auch eine klare Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten anzugeben ist. Nach dem Wortlaut des Art. 13 DSGVO besteht zwar keine Pflicht über Arten und Umfang der Datenverarbeitungsvorgänge so zu informieren, wie es derzeit noch § 13 Abs. 1 TMG vorschreibt, jedoch ist empfehlenswert dies weiterhin zu tun. Denn Ziel der DSGVO ist es das Schutzniveau für die Betroffenen weiter anzuheben (Erwägungsgrund 10 der DSGVO).


Gerne beraten wir Sie zu den Pflichten Ihres Unternehmens. Auch können Sie uns zum externen Datenschutzbeauftragen Ihres Unternehmens bestellen. Schreiben Sie uns eine Email.


weiterführende Links:

Wortlaut der EU-DSGVO (ABl.  L  119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72) : Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 

Gesetzentwurf zur Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung : BT-Drucksache 18/11325 vom 24. Februar 2017

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