Hecht

Rechtsanwaltskanzlei

28. Juli 2016    Störerhaftung für WLAN-Anbieter – Änderung des Telemediengesetzes in Kraft


Am 26.07.2016 ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“ in Kraft getreten. Nach den neu gefassten Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) werden Betreiber offener WLAN-Netzwerke mit Access Providern gleichgestellt. Der neu gefasste § 8 Absatz 3 TMG lautet:


„Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.“


Mit dieser Gesetzesänderung erfolgt zwar die Klarstellung, dass das Haftungsprivileg des § 8 Absatz 1 TMG auch für WLAN-Anbieter gilt, allerdings ist im Gesetz nicht geregelt, ob Diensteanbieter auf Unterlassung in Anspruch genommen werden dürfen oder nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seiner bisherigen Rechtsprechung § 8 TMG gerade nicht auf Unterlassungsansprüche angewandt. Zwar wird in der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 18/6745, Seite 10) eindeutig klargestellt, dass solche Unterlassungsansprüche ausgeschlossen sind - siehe dazu den Blog im Juni 2016. An die Gesetzesbegründung sind Gerichte jedoch nicht gebunden.


Abzuwarten bleibt daher, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem vom LG München (Gz. 7 O 14719/12) vorgelegten Verfahren mit Fragen zur Haftung beim Betrieb eines offenen WLANs entscheiden wird. Das LG München neigt dazu dem Betreiber gerwerblicher WLANs Sicherungspflichten aufzuerlegen, will diese Frage jedoch vor dem Hintergrund der E-Commerce-Richtlinie geklärt wissen. Der Generalanwalt beim EuGH hat in diesem Verfahren (EuGH, Az. C-484/14) eine Stellungnahme abgegeben, wonach WLANs unter Artikel 12 der Richtlinie fallen. Die Stellungnahme ist jedoch für das Gericht nicht bindend.


weiterführende Links:

Bundesgesetzblatt 2016 Teil I, 1766, (1767) vom 26. 07.2016: http://www.bgbl.de/

Text des Telemediengesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/

Stellungnahme des Generalanwalts beim EuGH (Az. C-484/14): http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-03/cp160028de.pdf

E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32000L0031

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